AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Web-Shop


1.    ALLGEMEINES

1.1    Der Web-Shop steht nur registrierten Kunden zu Verfügung, die bestimmte, von ALD-VT vorgegebene Anforderungen erfüllen. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Registrierungsprozess von ihm gemachten Angaben zutreffen und verpflichtet sich, ALD-VT unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich die dabei mitgeteilten Tatsachen ändern.

1.2    Für alle Lieferungen und Leistungen der ALD Vacuum Technologies GmbH (ALD-VT), die der Kunde über diese Web-Seite bestellt, gelten die nachfolgenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an; sie werden in keinem Fall Bestandteil des Vertrages.

2.    ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGES

2.1    Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an ALD-VT zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Sobald der Kunde eine Bestellung an ALD-VT aufgibt, sendet ALD-VT eine Nachricht, mit der sie den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Gegenstand und Inhalt wiedergibt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei ALD-VT eingegangen ist.

2.2    Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn ALD-VT das bestellte Produkt an den Kunden versendet und dies per E-Mail mitteilt (Versandbestätigung) oder vor Versendung mit einer zweiten E-Mail die Annahme der Bestellung bestätigt (Auftragsbestätigung). Wenn die Bestellung in mehr als einer Sendung an den Kunden versendet wird, kann es vorkommen, dass der Kunde für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhält. In diesem Fall kommt zu jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag zwischen ALD-VT und dem Kunden über die in der jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande.

3.    PRODUKTBESCHREIBUNGEN/UNTERLAGEN

3.1    Sämtliche im Web-Shop vorhandenen Produktbeschreibungen sind Indikationen und als solche unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen Spezifikationen im Web-Shop und in den produktbegleitenden Unterlagen, gehen letztere vor. Der Kunde hat daher vor Einbau oder sonstiger Verwendung stets zu prüfen, ob die Spezifikationen der gelieferten Produkte seinen Anforderungen entsprechen.

3.2    An den von ALD-VT zur Verfügung gestellten Unterlagen behält sich ALD-VT sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen nicht für einen anderen als den von ALD-VT bestimmten Zweck verwendet, vervielfältigt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden und berechtigen nicht zum Nachbau einzelner Teile.

4.    PREISE, VERPACKUNG

4.1    Die im Web-Shop angegebenen Preise sind Nettopreise ausschließlich Verpackung und Transport. Verkehrssteuern (Umsatzsteuer etc.) berechnet ALD-VT zusätzlich nach den im Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden gesetzlichen Vorschriften.

4.2    Angemessene Kosten für Transport und Verpackung stellt ALD-VT dem Kunden zusätzlich in Rechnung.

4.3    Sollte eine Preisangabe fehlerhaft sein, so wird ALD-VT den Kunden darüber unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers informieren. Der Kunde hat dann das Recht seine Bestellung zu stornieren oder zum richtigen Preis zu bestätigen. Im Falle einer Stornierung wird ALD-VT bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.    LIEFERUNG

5.1    ALD-VT liefert die gekauften Produkte (EXW Incoterms® 2010) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb der EU. Lieferort bleibt das Werk bzw. jeweilige Herstellerwerk von ALD-VT. Die Kostentragung richtet sich nach Ziffer 4.2.

5.2    Im Web-Shop gibt ALD-VT Hinweise zur Verfügbarkeit der Produkte. Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Anlieferung eines Produktes sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen oder garantierten Versand- oder Liefertermine dar. Sofern ALD-VT während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass vom Kunden bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird sie den Kunden darüber gesondert informieren.

5.3    ALD-VT ist, soweit zumutbar, zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Teillieferung von Produkten, die keine Funktionseinheit bilden, ist stets zumutbar.

6.    EIGENTUMSVORBEHALT

6.1    Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bei Rechnungsstellung bestehender Forderungen jeglicher Art, einschließlich Nebenforderungen, von ALD-VT gegen den Kunden im Eigentum von ALD-VT. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist ALD-VT berechtigt, den Liefergegenstand sicherheitshalber zurückzunehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und die Pfändung des Liefergegenstandes durch ALD-VT gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Land des Kunden von der Einhaltung besonderer Formvorschriften abhängt, hat der Kunde ALD-VT davon zu unterrichten und auf eigene Kosten für deren Erfüllung zu sorgen.

6.2    Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über den Liefergegenstand zu verfügen. Der Kunde tritt schon jetzt sämtliche Forderungen aus einer Verfügung – gleich ob sie berechtigt oder unberechtigt ist - über den im Eigentum von ALD-VT stehenden Liefergegenstand an ALD-VT ab. Der Kunde ist zum Einzug der Forderungen im eigenen Namen berechtigt, solange ALD-VT diese Berechtigung nicht widerruft.

6.3    Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände für ALD-VT verarbeiten, vermischen oder verbinden, die folglich als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwirbt ALD-VT Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes zu denen der anderen Materialien. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes Alleineigentum, so räumt er ALD-VT hiermit einen wertanteiligen Miteigentumsanteil ein und verwahrt die Sache für ALD-VT. Für den Miteigentumsanteil gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 6 entsprechend.

6.4    ALD-VT verpflichtet sich, ihr zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden so weit freizugeben, wie ihr Wert die Höhe der zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

6.5    Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde ALD-VT unverzüglich zu benachrichtigen und bei Abwehrmaßnahmen angemessen zu unterstützen.

6.6    Der Kunde hat den Liefergegenstand, solange er im Eigentum von ALD-VT steht, auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden in Höhe des Nettokaufpreises für den Liefergegenstand zu versichern. Dazu gehört auch eine Haftpflichtversicherung unter Einschluss von Bearbeitungsschäden und unter Streichung des Ausschlusses von Schäden an Sachen, die Gegenstand von Miet-/Pacht-/Leihverträgen sind (Ziffer 7.6 AHB (2008)). Auf Verlangen von ALD-VT hat der Kunde den Versicherungsschutz nachzuweisen. Legt der Kunde die geforderten Nachweise nicht binnen angemessener Frist vor, kann ALD-VT die Versicherung auf Kosten des Kunden selbst abschließen.

7.    GEWÄHRLEISTUNG

7.1    ALD-VT gewährleistet, dass die Liefergegenstände den verbindlichen Spezifikationen entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Eine darüber hinausgehende Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck gewährleistet ALD-VT nicht.
Ferner übernimmt ALD-VT keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung. Für Austauschwerkstoffe, Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung verstärkter Abnutzung oder erschwerten Betriebsbedingungen unterliegen (z.B. Thermo-Elemente und deren Schutzarmaturen, Tiegel und Wannen, Glühmuffen, Ausmauerung und Ausstampfung von Bädern, Packungen, Dichtungen, Teile aus Kunststoff, Wärmeisolierungen) gilt eine Vermutung, dass Fehler durch die besonderen Betriebsbedingungen nach Lieferung entstanden sind. ALD-VT übernimmt ferner keine Gewähr für Folgen, die durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie durch Lichtbogen oder Elektronenstrahlen hervorgerufen werden (sofern sie nicht auf Verschulden von ALD-VT beruhen).

7.2    Ist der Liefergegenstand mangelhaft, kann ALD-VT nach ihrer Wahl ein fehlerfreies Produkt nachliefern oder den Fehler beseitigen. Schlägt eine solche Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt). Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 9. Bei einem nur geringfügigen Mangel, ist das Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen.

7.3    Der Kunde hat die Liefergegenstände bei Entgegennahme an der Lieferadresse unverzüglich und gemäß anerkannten Methoden in hinreichenden Stichproben auf Mängel zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen. In der Rüge sind die festgestellten Mängel anzugeben und mitzuteilen, ob diese bei Anlieferung oder erst nach Weiterverarbeitung der Teile bemerkt wurden. ALD-VT ist berechtigt, das Vorliegen von Mängeln durch eigene Mitarbeiter vor Ort zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet den Mitarbeitern von ALD-VT in erforderlichem Umfang Zutritt zu den Betriebsräumen und Zugang zu den mangelhaften Teilen zu gewähren.

7.4    Liefert ALD-VT ein mangelfreies Ersatzprodukt, trägt ALD-VT die Transportkosten, der Kunde die Kosten des Ausbaus des mangelhaften Produktes sowie des Einbaus des Ersatzproduktes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

7.5    Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern kein Fall arglistigen Verschweigens vorliegt, zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Lieferung an der Lieferadresse des Kunden. Die Gewährleistungsansprüche für im Rahmen der Nacherfüllung gelieferte Ersatzprodukte verjährt drei Monate nach deren Lieferung, jedoch in keinem Fall früher als die Ansprüche für den ursprünglichen Liefergegenstand.

8.    HAFTUNG FÜR SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN

8.1    Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter in Deutschland, wird ALD-VT auf seine Kosten dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch ALD-VT ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird ALD-VT den Kunden von (durch ALD-VT) unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

8.2    Die in Ziffer 8.1 genannten Verpflichtungen von ALD-VT sind vorbehaltlich Ziffer 9.1 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn
(i)    der Kunde ALD-VT unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
(ii)    der Kunde ALD-VT in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. ALD-VT die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß 8.1 ermöglicht,
(iii)    ALD-VT alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
(iv)    Die Schutzrechtsverletzung nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht,
(v)    die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

9.    HAFTUNG

9.1    ALD-VT haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur
(i)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(ii)    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Lieferanten jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftung gemäß vorstehenden Punkt (ii) ist begrenzt auf den Netto-Auftragswert der jeweiligen Bestellung, es sei denn ALD-VT trifft grobes Verschulden gemäß 9.1 Satz 1 oder die Schäden fallen unter (i).

9.2    Die sich aus 9.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ALD-VT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden Haftungsregeln.

10.    ANWENDBARES RECHT, GERICHTSTAND

10.1    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ALD-VT und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

10.2    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Lieferbeziehung zwischen den Parteien ist Frankfurt a.M. ALD-VT ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

Stand: 10/2017